Electronic justice umfasst nach einigen Auffassungen nicht nur die "Kommunikation und Transaktion zwischen Justiz und Außenwelt", sondern weitergehend auch die "Vereinfachung und Durchführung von Prozessen durch moderne Informationstechnologie".
Im April 2006 ist auf JurPC ein Beitrag zu dem Thema von Holger Radke erschienen.
"In einigen Bereichen des elektronischen Rechtsverkehrs "im weiteren Sinne", etwa bei der Online-Einsichtnahme in elektronische Grundbücher oder Handelsregister oder beim Online Mahnantrag nimmt die Zahl der Nutzer mittlerweile kontinuierlich zu und werden die Vorteile für alle Beteiligten zunehmend greifbar."
"Beim elektronischen Rechtsverkehr "im engeren Sinne", der "Übermittlung verfahrensrelevanter Erklärungen samt Anlagen in elektronischer Form an das Gericht und die Staatsanwaltschaft sowie bei Mitteilungen von diesen an Verfahrensbeteiligte in elektronischer Form" ist die Akzeptanz demgegenüber nach wie vor unbefriedigend. Letztlich sind es immer noch hauptsächlich Pioniere aus dem Bereich der Anwaltschaft und der Wirtschaft, die sich in den Pilotprojekten, die viele Bundesländer aufgesetzt haben, engagieren."
Monday, June 05, 2006
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