Verbraucherschützer wiesen erneut auf ein Sonderkündigungsrecht bei Premiere hin, da nach deren Ansicht, ein Abo inkl. Fussballpaket nun ohne Bundesliga nicht mehr zumutbar sei.
Das Landgericht München hatte in einem Urteil vom Februar 2006 (Az.: 12 0 17192/05) festgestellt, dass mehrere Klauseln in den Premiere-AGBs unzulässig sind, welche beliebige Leistungs- und Preisänderungen zulassen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund könne durch die Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden.
2 comments:
Ich habe meinen Premiere Vertrag gekündigt den ich dummerweiße noch kurz vor der Rechtevergabe verlängert hatte... meine Kündigung des Vertrags hatte ich von Stiftung Warentest die ein Kündigungsformular im Netz haben extra für Premiere Abonenten wegen des wegfalls der Bundesligarechte...
Wie gesagt ich hatte diese Kündigung an Premiere per Einschreiben versandt und nun auch Antwort bekommen die da lautet...
selbstverständlich bestätigen wir ihnen heute vertragsgemäß den 31.12.2007 als nächstmögliches Austrittsdatum.
Bitte haben sie Verständniss dafür, dass wir die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung derzeit noch prüfen. Sollte für ihr Abonoment ein außerordentliches Kündigungsrecht vorliegen, werden wir sie selbstverständlich darüber informieren
Ich hatte aber ausdrücklich bis zum 31.07.2006 gekündigt wie es derzeit aussieht wollen die mich nicht aus meinem ABO lassen
Das finde ich eine schweinerei
Die derzeitige Meinungslage steht diesem Verhalten in vielfältigen Quellen entgegen, die Verbraucherzentrale könnte ein kompetenter erster Ansprechpartner sein, ggfs. ein Anwalt.
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