Quelle: Wirtschaftswoche
Wednesday, September 27, 2006
Korruptionsaffäre in Polen: Dokumentierter Bestechungsversuch von Parlamentsabgeordneten
Quelle: Wirtschaftswoche
Recht auf Geschmacklosigkeit: Kein Diktat der Kulturinhalte von Kulturlosen etc.
Tatsächlich ist es fragwürdig, wenn sich in vorauseilendem Gehorsam die Intendantin einer grossen deutschen Oper, nicht etwa eines kleinen Provinzzirkus, nahezu spontan dazu hinreissen lässt, eigenmächtig eine Oper aufgrund von subjektiven Mutmassungen, Ahnungen oder Quasi-Gerüchten abzusetzen, und somit die Kultur, das eigene Operhaus und sich selbst zu zensieren. Denn das ist nach meiner Sicht nicht nur eine Missachtung der Kulturfreiheit, sondern auch ein Quasi-Verrat am eigenen Haus.
Im Übrigen möchte auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit den Konferenzteilnehmern gerne die Oper besuchen, vielleicht ein weiterer Grund, die Entscheidung zu revidieren, wenn diese ohnehin nicht noch personelle Konsequenzen nach sich zieht.
Quelle: Netzeitung
Monday, September 11, 2006
Cash for Art: Urheberrecht im digitalen Zeitalter nicht mehr aktuell
Quelle: Digitalfernsehen
Oddset: Missachtung von Auflagen des Bundesverfassungsgerichts?
Quelle: Digitalfernsehen
Gesundheitsgefahr durch Döner Kebap: Krankmachende Keime und mangelhafte Hygiene
Quelle: Heute
Ermittlungsverfahren gegen Bossdorf eingeleitet
Quelle: Digitalfernsehen
Koran: Religiöser Text als Fälschung?
Quelle: Islaminstitut
Jetzt gehts um die Eier: Schleichwerbungsverdacht bei SAT1
Quelle: Digitalfernsehen
Saturday, September 09, 2006
VoiceMail: Schnell mal ein E-Mail aufsprechen
Hier gibt es die Anleitung zur Nutzung.
Quelle: Akademie.de
Markenrechtsverletzung durch Metatags und Adwords
Der Ratgeber verrät, was unter einer Markenrechtsverletzung zu verstehen ist, wann eine Markenrechtsverletzung durch Metatags und/oder Adwords vorliegt und wie die Rechtsprechung diese Verhaltensweise bewertet."
RA Oliver Langner aus Düsseldorf hat an dieser Stelle einen kleinen Kurs mit 6 Kapiteln bereit gestellt.
Quelle: Akademie.de
Unwirksame und wettbewerbswidrige Klauseln in AGB für Online-Shops
"Die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) für den Betrieb eines Online-Shop erfordert - unabhängig von der Größe - gerichtsfeste Formulierungen und juristisches Fachwissen. Da viele Unternehmer dieses Fachwissen nicht besitzen, übernehmen sie oftmals kurzerhand die AGB anderer Betreiber - samt unwirksamer und wettbewerbswidriger Klauseln.
Das böse Erwachen kommt dann, wenn erste Abmahnungen in das virtuelle Büro "flattern". Neben den Kosten für die anwaltliche Abmahnung drohen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Damit es soweit gar nicht erst kommt, benennt dieser Ratgeber "die Klassiker" der unwirksamen und wettbewerbswidrigen Klauseln in den AGB für Online-Shops. Anhand vieler gerichtserprobter Beispiele werden Sie künftig - auch als Käufer - Fallstricke erkennen und umschiffen können."
Quelle: Akademie.de
Rechts- und Praxistipps für Medien- und Kreativberufe
Relevant sind zahlreiche Rechtsgebiete, so natürlich auch das Medienrecht und Urheberrecht. Da der Praktiker aus finanziellen und zeitlichen Gründen wohl oft nicht die jeweils einschlägige Fachliteratur lesen oder wegen jeder Einzelfrage seinen Juristen konsultieren kann, könnten solche oberflächlichen Leitfäden zumindest ein Grundverständnis möglicher Probleme vermitteln und evtl. die ganz groben Fehler zu verhindern helfen.
Quelle: akademie.de
Friday, September 08, 2006
Nigeria-Connection: Lyrische Gegenschläge
Quelle: Spiegel.
Thursday, September 07, 2006
Notebook-Case im Pizza-Box-Design
BGH: Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hildesheim hat am 7. Juni 2004 nach 172 Verhandlungstagen den ehemaligen Abgeordneten des Obersten Rates der Ukraine und Bankpräsidenten Z. wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten sowie den ukrainischen Unternehmer D. wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte Z. zur Tatzeit im Juni 1995 Vorstandsvorsitzender der Gradobank in Kiew, die damit beauftragt war, von der Bundesrepublik Deutschland gezahlte Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung zu verwalten. Der Angeklagte D. war Gesellschafter und Präsident der ukrainischen Gesellschaft Horda, zu deren Geschäftsgegenstand die Modernisierung und Privatisierung der veralteten ukrainischen Zementindustrie gehörte. Um an den dabei zu erwartenden Gewinnen teilzuhaben, beteiligte sich die den Angeklagten gemeinsam gehörende Centurion Ltd. als Kommanditistin an einem deutschen Zementunternehmen, wobei ein Teilbetrag der Einlage in Höhe von 4 Mio. DM binnen neun Tagen zu bezahlen war. Die Angeklagten verschafften der Centurion Ltd. das benötigte Kapital, über das diese nicht verfügte, indem sie zum Schein einen Darlehensvertrag zwischen der Gradobank und der Horda sowie einen Kaufvertrag zwischen der Horda und der Centurion Ltd. abschlossen. Da in der Folgezeit die erhofften Rückflüsse aus der Kommanditbeteiligung ausblieben, wurde das Darlehen nicht zurückbezahlt.
Das Landgericht hat angenommen, der Gradobank sei mit der Überweisung der Kreditsumme ein Vermögensschaden entstanden, weil wegen der Unwirksamkeit des Darlehensvertrages ein Rückzahlungsanspruch nicht entstanden und dieser durch die vereinbarten Sicherheiten nicht abgesichert gewesen sei.
Auf die Revisionen der Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil aufgehoben, weil die Wirtschaftsstrafkammer zu Unrecht von der Unwirksamkeit des Darlehens- sowie des Sicherungsvertrages ausgegangen ist und deshalb einen der Gradobank entstandenen Vermögensschaden nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hat. Er hat deshalb die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die zunächst Gelegenheit zur Überprüfung haben wird, ob auf die den Angeklagten zur Last liegende Tat noch deutsches Strafrecht anwendbar ist.
Beschluss vom 27. Juni 2006 - 3 StR 403/05
LG Hildesheim – 16 KLs 993b Js 59653/00 – Entscheidung vom 7. Juni 2004
Chinas Software-Richter: Hilfe durch Computerprogramm
Quelle: GMX
Monday, September 04, 2006
Seghorn-Studie: Tips schützen Verbraucher vor Überschuldung
Quelle: Presseportal
Jennifer Aniston: Aussergerichtliche Einigung wegen Oben-Ohne-Fotos
Quelle: Frankfurter Rundschau-Online
Venture-Propaganda: Aussergewöhnliches Geschäftsmodell
Quelle: News-Ticker
Frieden durch 2000 Yogische Flieger: Ein unbesiegbares Deutschland sofort
"In der" heutigen Pressekonferenz im historischen Groteschen Palais von Hannover erklärte Emanuel Schiffgens, der Kurator der gemeinnützigen deutschen Maharishi Weltfriedens-Stiftung, dass eine Gruppe von 2000 Yogischen Fliegern ausreicht, Deutschland unbesiegbar zu machen.
Seine Worte: „Es ist besser, durch Yogische Flieger verfeindete Nationen in Freunde zu verwandeln, und damit kriegerische Auseinandersetzungen zu verhüten, als sich auf die Teilnahme an riskanten kriegerischen Auseinandersetzungen einzulassen.“
„Es ist heute nicht mehr notwendig, das Leben auch nur eines deutschen Soldaten aufs Spiel zu setzen, in der Hoffnung, Frieden zu sichern. Waffenklirrender Militarismus hat in der Vergangenheit versagt und bietet auch für die Zukunft keine Lösung." "
Quelle: News-Ticker