Friday, June 16, 2006

Warnung vor falschen Rechnungen: Gesetz zur Optimierung der bzw. Förderung korrekter Rechnungsstellung

Auf dieser Seite wurde schon zum Jahreswechsel vor häufig versandten falschen oder mit unrichtigen Angaben versehenen Rechnungen gewarnt. Es handelt sich um ein Problem langfristiger Aktualiät. Das habe ich jüngst z.B. auch in der Praxis einer Bekannten erfahren, wo aus Zeitmangel oftmals nicht jede Rechnung detailliert geprüft wurde und sich im Nachhinein herausstellte, dass diese nicht sehr selten rechtsgrundlos bezahlt wurden.

Auch privat habe ich es schon erlebt, dass selbst grössere Unternehmen mitunter falsche Rechnungen versenden, was auch an der überforderten internen Buchhaltung liegen mag. Diese Vermutung liegt insbesondere dann nahe, wenn man erlebt hat, wie aufwändig es sein kann, Angestellte eines Unternehmens telefonisch, schriftlich oder per e-mail von einer zeitnahen falschen Zahlungsaufforderung zu überzeugen, was jedoch oft noch um so problematischer bei bereits älteren aber theoretisch noch unverjährten Rechnungsdaten ist.

Wenn es dann gelungen ist, den Sachverhalt zu klären, sollte man eigentlich auch einmal an Aufwendungsersatz für Zeit- und Geldaufwand denken, leider ist es ökonomisch für Betroffene zu selten lohnenswert. Weiterhin könnte auch eine Datenbank für fehlerhafte Rechnungssteller inkl. komplizierter Klärungsprozesse oder evtl. eine gesetzliche Festschreibung von pauschalem Aufwendungsersatz in Fällen falscher Rechnungen zb als "Gesetz zur Optimierung der bzw. Förderung korrekter Rechnungsstellung" angedacht werden, denn Zahlungsaufforderungen und Mahnungen werden auch berechnet und deren Folgen könnten sich mitunter in entsprechenden Datenbanken wiederfinden. ;)

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