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Die Finanzminister von Bund und Ländern planen im Zuge der Erbschaftsteuerreform eine Verschärfung für Personengesellschaften. Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften sollen ab 2007 im Erbfall genauso hoch bewertet werden wie Kapitalgesellschaften. Auch für Personengesellschaften soll dann das so genannte Stuttgarter Verfahren gelten. Nach bisherigem Recht werden Personengesellschaften für die Erbschaftsteuer allein mit den Steuerbilanzwerten angesetzt.
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