Saturday, June 10, 2006

BGH: Zahnabbruch bei Gerichtsverzehr

Das Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines aus verschiedenen Fleischstücken und Hackfleischröllchen bestehenden Gerichts ist nicht nach der Lebenserfahrung typischerweise auf das Vorhandensein eines in der Hackfleischmasse verborgenen festen (Fremd-)Körpers zurückzuführen. Dem Geschädigten kommt dafür folglich nicht der Beweis des ersten Anscheins zugute.

Der Volltext kann unter BGH AZ VIII ZR 283/05 vom 05.04.2006 eingesehen werden.

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