Obwohl sich Argentinien 2002 für zahlungsunfähig erklärte und auf einen Staatsnotstand berief, muss das Land Zinsen aus Staatsanleihen an zwei Privatgläubiger auszahlen. Inzwischen sind nach Ansicht der Richter die Anforderungen, welche an einen Staatsnotstand als Rechtfertigungsgrund zu stellen sind, aus tatsächlichen Gründen nicht mehr erfüllt. Die Anleihen müssten jetzt bedient werden, da der Staatsnotstand ohnehin nur zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung führen konnte. Dies hatte das OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil AZ 8 U 107/039 am 13.06.2006 entschieden.
Subscribe to:
Post Comments (Atom)
No comments:
Post a Comment