Quelle: Netzeitung
Friday, June 30, 2006
USA: Grösste Filmpiratenbande durch FBI gefasst
Quelle: Netzeitung
Debatte zur Gesundheitsreform: Die Gründe, warum die Krankenkasse so viel kostet
Quelle: Tagesschau
Thursday, June 29, 2006
Untersuchung: Laptop auf Konferenz explodiert
Quellen: GMX, Hardware-aktuell, Geekologie
Christen in der Türkei: Pristermord und Übergriffe auf christliche Einrichtungen
Quellen: N24, Cicero
Kuwait: Frauenwahlrecht - Ein historischer Tag
Quelle: dieStandard
Wednesday, June 28, 2006
Daniel Goldhagen: Massenmord in Wort und Tat als das Markenzeichen des politischen Islam - Die neue Bedrohung durch eine totalitäre Bewegung
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Monday, June 26, 2006
Umfrage zum Thema: "Der Einfluss von Qualität auf die Glaubwürdigkeit von Weblogs"
UNO will Kleinwaffen-Verbreitung eindämmen
Quelle: Tagesschau
Portugal-Niederlande: Kritik am unparteiischen Schiedsrichter
Quelle: Spiegel
Brangelina: Private Fotos von Brat Pitt und Angelina Jolie gestohlen
Quelle: Spiegel
Sunday, June 25, 2006
Neues Opfer für den falschen Scheich: Nationaltrainer Eriksson
Humor/ Kurios: Icke & Er - Kultureller Einblick in den Berliner Berzirk Kreuzberg
Kurios/ Humor: Kleine Männer - lt. Forschung zu kurz gekommen?
Kurios: Kaffee aus Katzenkot - Erdig, modrig, milder Kopi Luwak
Privatisierung bei Städten und Gemeinden: Alles muss raus
Energiemarkt-Solarthermik: Lösung aller Energieprobleme?
"In Lacalahorra wird ein solarthermisches Kraftwerk gebaut. Es nutzt die Sonnenhitze, indem Tausende Parabolspiegel Sonnenlicht auf ein 280 Kilometer langes Rohrnetz bündeln. In diesem erhitzt sich ein spezielles Thermoöl (siehe Grafik) auf 400 Grad. Über einen Wärmetauscher erzeugt es genug Dampf, um drei Stromgeneratoren mit einer Leistung von insgesamt 150 Megawatt anzutreiben."
Ein interessantes kleines Bsp. der künftigen praktischen Bedeutsamkeit wird hier zB genannt:
"Theoretisch kann die Sonne die ganze Welt mit Energie versorgen. In den Sonnengürteln zwischen dem 20. und 40. Breitengrad auf der Nord- und Südhalbkugel entspricht die Einstrahlung auf ein bis zwei Quadratmetern dem Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie."
Stasi -Spione auch im Westen: Wer hat Angst vor Rosenholz?
E-Mails rauben Arbeitszeit, häufiger telefonieren
Indonesien: Religionsfreiheit? - Christen durch Moslems an Religionsausübung gehindert, Kirchenschliessungen erzwungen
Saturday, June 24, 2006
Philippinen: Todesstrafe abgeschafft
US-Gesundheitssystem: Operation im Supermarkt
Friday, June 23, 2006
Sänger Seal muss Ex-Manager 1 Million Pfund zahlen
Michael Jackson: Schadenersatzklage und Sorgerechtsstreit
Wednesday, June 21, 2006
Neues Mediengesetz: Unschuldsvermutung für Spammer?
Tuesday, June 20, 2006
Der Herr der Kreise: Schlauster Landkreis Deutschlands gesucht
Und auch soeben gesehen, wer sich aus aktuellem Anlass, zugegeben noch trivialer, mal für die Auto-Flotte der Fussball-Nationalmannschaft interessiert, denn nichts ist bedeutender, wird hier auch gleich informiert. ;)
Sunday, June 18, 2006
Teilweise Artikel-Sperrungen bei Wikipedia
Kommt ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden?
Saturday, June 17, 2006
Beck-Verlag: Der Fall Prof. Canfora und eine Geschichte der Demokratie
Der Verlag C. H. Beck ist - im Gegensatz zu seinen Partnern in der Reihe „Europa bauen“ - von einem Vertrag mit Luciano Canfora über eine Geschichte der Demokratie in Europa zurückgetreten, weil er das Werk in der vom Autor eingereichten Form nicht akzeptabel fand. Im Mai dieses Jahres ist die deutsche Ausgabe des Buches unter dem Titel „Eine kurze Geschichte der Demokratie“ im Kölner Verlag PapyRossa erschienen.
Friday, June 16, 2006
Warnung vor falschen Rechnungen: Gesetz zur Optimierung der bzw. Förderung korrekter Rechnungsstellung
Auch privat habe ich es schon erlebt, dass selbst grössere Unternehmen mitunter falsche Rechnungen versenden, was auch an der überforderten internen Buchhaltung liegen mag. Diese Vermutung liegt insbesondere dann nahe, wenn man erlebt hat, wie aufwändig es sein kann, Angestellte eines Unternehmens telefonisch, schriftlich oder per e-mail von einer zeitnahen falschen Zahlungsaufforderung zu überzeugen, was jedoch oft noch um so problematischer bei bereits älteren aber theoretisch noch unverjährten Rechnungsdaten ist.
Wenn es dann gelungen ist, den Sachverhalt zu klären, sollte man eigentlich auch einmal an Aufwendungsersatz für Zeit- und Geldaufwand denken, leider ist es ökonomisch für Betroffene zu selten lohnenswert. Weiterhin könnte auch eine Datenbank für fehlerhafte Rechnungssteller inkl. komplizierter Klärungsprozesse oder evtl. eine gesetzliche Festschreibung von pauschalem Aufwendungsersatz in Fällen falscher Rechnungen zb als "Gesetz zur Optimierung der bzw. Förderung korrekter Rechnungsstellung" angedacht werden, denn Zahlungsaufforderungen und Mahnungen werden auch berechnet und deren Folgen könnten sich mitunter in entsprechenden Datenbanken wiederfinden. ;)
Mietrecht-Schönheitsreparaturen : Mieter haben Recht
Mehrwertsteuererhöhung 2007: Was teurer wird und was bleibt
Thursday, June 15, 2006
Blogbildung - Virtuelle Tagebücher verändern die Welt
Humboldt Forum Recht: Gen-Patente Pro und Contra
Aufenthaltserlaubnis: Scheinehe führt zur Ausweisung
Staatsnotstand: Republik Argentinien muss Staatsanleihen zurückzahlen
Tuesday, June 13, 2006
Kanzleramt - die Machtmaschine
Gesundheitsreform-Fondsmodell: In dreierlei Weise abkassiert
Chinese nach ARD-Interview schwer misshandelt
Private Krankenversicherung - Einbindung in das Fondsmodell?
Hauptschule: Schlägerei zwischen Lehrern und Schülern
Entgegen ersten Angaben, waren weitgehend Schüler in die Schlägerei verwickelt.
Monday, June 12, 2006
Asiatische Fussballvariante: Shaolin Soccer
Sunday, June 11, 2006
Jura-VWL-Witz: Inflationsrate - Warum Fragen nichts kostet
CSR-Corporate Social Responsibility
Fussball-WM-Spezial: Die etwas andere Vorstellung der Gastländer
Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten
Der Volltext ist unter 2 BvR 2099/04 vom 2. März 2006 einsehbar.
Kein Halbteilungsgrundsatz als Belastungsobergrenze
Der Volltext ist unter 2 BvR 2194/99 vom 18. Januar 2006 einsehbar.
Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter
Der Volltext ist unter 1 BvR 518/02 vom 4. April 2006 einsehbar.
Durch Täuschung erwirkte Einbürgerung
Der Volltext ist unter 2 BvR 669/04 vom 24. Mai 2006
Saturday, June 10, 2006
Witze ... von, über und für Juristen.
Im mündlichen Examen wird der angehende Jurist gefragt: "Was ist die Strafe für Bigamie?" Antwort des Examenskandidaten: "Zwei Schwiegermütter..."
Auf einer belebten Straße kommt es zwischen zwei Fahrzeugen zu einem leichten Auffahrunfall. Der Unfallverursacher steigt aus und geht besorgt zu dem anderen Fahrer. „Ich sehe Sie haben sich leicht verletzt. Aber Sie haben Glück: ich bin Arzt“. Darauf der andere Fahrer: „Und Sie haben Pech: Ich bin Anwalt.“
Ein junger Anwalt hält mit seinem Porsche am Straßenrand und öffnet die Tür. In diesem Moment fährt ein Lastwagen vorbei, der die Tür des Wagens abreist. Der Anwalt steigt aus, hüpft aufgeregt von einem Bein auf das andere und flucht: "Mein Porsche, mein teurer Porsche!" Inzwischen ist ein Polizist am Unfallort eingetroffen und meint kopfschüttelnd zu dem Anwalt: "Ihr Anwälte seid so materialistisch, dass Sie vor lauter Aufregung über ihren beschädigten Porsche gar nicht gemerkt haben, dass ihnen der Laster den ganzen Arm abgerissen hat!" Entsetzt blickt der Anwalt auf seinen Armstumpf: "Verdammt! Meine Rolex, meine teure Rolex!"
Kommt ein Mann zum Anwalt: "Was nehmen Sie denn so an Gebühren?" Darauf der Anwalt: "30.000 € für drei Fragen." Der Mann: "Finden Sie das nicht total überteuert?" Anwalt: "Mag sein. Und wie lautet Ihre dritte Frage?"
Ein Anwalt und sein Mandant gehen noch einmal die Abrechnung durch. "Nichts gegen die Spesen für das Mittagessen", sagt der Mandant, "obwohl ich eigentlich dachte, Sie hätten mich eingeladen. Aber was soll denn das hier: Beratung bei Arbeitsessen: 100 €?" Der Anwalt antwortet: "Erinnern Sie sich denn nicht mehr? Ich habe Ihnen doch zu dem Filetteller geraten."
Der Anwalt zum Mandanten: "Wir haben den Prozeß leider verloren. Und nun müssen wir auch noch die Gerichtskosten bestreiten." "In Ordnung", meint der Mandant. "Bestreiten wir sie. Bezahlen kann ich sie ja sowieso nicht!"
BGH: Berufungsbegründung
§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO erfordert nicht unbedingt einen förmlichen Antrag. Vielmehr reicht es aus, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll. Dafür genügt grundsätzlich auch ein lediglich auf Aufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag. Der Volltext ist unter BGH AZ VIII ZR 212/04 vom 22.03.2006 einsehbar.
BGH: Bereicherungsanspruch der Bank gegen Gläubiger bei Einzugsermächtigung
Im Einzugsermächtigungsverfahren kann der Schuldnerbank, die den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastet, auf dessen Widerspruch aber wieder gutgeschrieben hat, ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger zustehen. Der Volltext ist unter BGH AZ XI ZR 220/05 vom 11.04.2006 einsehbar.
BGH: Insolvenzreife und Kreditunwürdigkeit
Insolvenzreife einerseits und Kredit- bzw. Überlassungsunwürdigkeit andererseits sind eigenständige, in ihren Anwendungsvoraussetzungen voneinander unabhängige Tatbestände der Krise im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts. Der Volltext ist unter BGH AZ II ZR 332/05 vom 03.04.2006 einsehbar.
Premiere: Verbraucherschützer sehen Sonderkündigungsrecht
Verbraucherschützer wiesen erneut auf ein Sonderkündigungsrecht bei Premiere hin, da nach deren Ansicht, ein Abo inkl. Fussballpaket nun ohne Bundesliga nicht mehr zumutbar sei.
Das Landgericht München hatte in einem Urteil vom Februar 2006 (Az.: 12 0 17192/05) festgestellt, dass mehrere Klauseln in den Premiere-AGBs unzulässig sind, welche beliebige Leistungs- und Preisänderungen zulassen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund könne durch die Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden.
BGH: Zahnabbruch bei Gerichtsverzehr
Das Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines aus verschiedenen Fleischstücken und Hackfleischröllchen bestehenden Gerichts ist nicht nach der Lebenserfahrung typischerweise auf das Vorhandensein eines in der Hackfleischmasse verborgenen festen (Fremd-)Körpers zurückzuführen. Dem Geschädigten kommt dafür folglich nicht der Beweis des ersten Anscheins zugute.
BGH: Preisgestaltung unter Einstandspreis
Eine Preisgestaltung, durch die lediglich die abstrakte Gefahr begründet wird, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist keine unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung. Sie ist objektiv nicht geeignet, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen oder den Bestand des Wettbewerbs ernstlich zu gefährden.
BGH: Fondsbeteiligung und falsche Angaben
a) Nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG ist ein Kreditvertrag nur dann nichtig, wenn die in § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b VerbrKrG vorgeschriebene Gesamtbetragsangabe völlig fehlt, nicht jedoch, wenn sie falsch ist.
b) Ein wegen fehlender Gesamtbetragsangabe nichtiger Darlehensvertrag wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG gültig, wenn dem Kreditnehmer die Darlehensvaluta nicht direkt zugeflossen, sondern vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Darlehensvertrag und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG darstellen (Abweichung von BGHZ 159, 294 ff., BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536 ff. und vom 21. März 2005 - II ZR 411/02, WM 2005, 843 ff.).
c) Ist ein Darlehensnehmer durch falsche Angaben zum Erwerb einer Fondsbeteiligung bewogen worden, kann er bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG auch der die Fondsbeteiligung finanzierenden Bank seine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft entgegenhalten und gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG die Rückzahlung des Kredits verweigern, soweit ihm gegen die Fondsgesellschaft ein Abfindungsanspruch zusteht (Bestätigung von BGHZ 156, 46 ff. und Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232 f.).
d) Ansprüche gegen Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren, maßgebliche Betreiber, Manager und Prospektherausgeber kann der Kreditnehmer nicht gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG dem Rückzahlungsverlangen der Bank entgegensetzen (Abweichung von BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.; BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 392/01, WM 2004, 1518 ff. und II ZR 374/02, WM 2004, 1525, 1526, vom 25. Oktober 2004 - II ZR 373/01, BKR 2005, 73, 74, vom 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02, WM 2005, 295, 297, vom 31. Januar 2005 - II ZR 200/03, WM 2005, 547 und vom 21. März 2005 - II ZR 411/02, WM 2005, 843, 845).
e) Ist ein Darlehensnehmer durch falsche Angaben zum Erwerb einer Fondsbeteiligung bewogen worden, kann er auch den mit dem Anlagevertrag gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG verbundenen Darlehensvertrag nach § 123 BGB anfechten, wenn die Täuschung auch für dessen Abschluss kausal war. Den daneben bestehenden Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss gegen den Vermittler kann der Darlehensnehmer ebenfalls gegen die kreditgebende Bank geltend machen, da der Vermittler bei einem verbundenen Geschäft nicht Dritter im Sinne von § 123 Abs. 2 BGB ist.
Der Volltext ist unter BGH AZ XI ZR 106/05 vom 25.04.2006 einzusehen.
BGH: Keine Kaufpreisvereinbarung als Einigungsmangel
a) Wird bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Kaufvertrages keine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt, so kommt - vorbehaltlich eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts - ein Kaufvertrag wegen dieses Einigungsmangels nicht wirksam zustande. Für eine Bestimmung des Kaufpreises durch ergänzende Vertragsauslegung ist dann kein Raum.
b) Beugt sich der Käufer, obwohl er den geforderten Kaufpreis für überhöht hält, den Preisvorstellungen des Verkäufers, um das Zustandekommen des Kaufs nicht zu gefährden, und behält er sich vertraglich vor, die Angemessenheit des Kaufpreises gerichtlich überprüfen zu lassen und das zuviel Gezahlte zurückzufordern, so kommt der Kauf - wenn auch unter Vorbehalt - zu dem vom Verkäufer geforderten Kaufpreis zustande.
Der Volltext ist unter BGH AZ KZR 24/04 vom 07.02.2006 einzusehen.
BGH: Schmiergeldzahlungen an Abgeordnete umsatzsteuerpflichtig
1. a) Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.
b) Die Vorschrift des § 108e StGB enthält eine im Verhältnis zu den §§ 331 ff. StGB abschließende Sonderregelung.
Der Volltext ist unter BGH AZ 5 StR 453/05 vom 09.05.2006 einzusehen.
BGH: AG-Mitteilungspflicht, -Hauptversammlungsbeschluss
a) Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von
b) Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes nach § 20 Abs. 7 Satz 1 AktG für den Zeitraum der Nichterfüllung der Mitteilungspflicht erfasst - abgesehen von der Ausnahme in Satz 2 der Norm - alle aus der Aktie folgenden Mitgliedschaftsrechte. Darunter fällt insbesondere auch die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs nach § 245 Nr. 1, Nr. 2 AktG.
c) Ein Hauptversammlungsbeschluss, der unter Mitwirkung eines nach § 20 Abs. 7 AktG nicht stimmberechtigten Aktionärs gefasst wurde, ist nicht nichtig, sondern lediglich wegen Gesetzesverletzung nach § 243 Abs. 1 AktG anfechtbar.
d) Ein vom Versammlungsleiter festgestellter Hauptversammlungsbeschluss ist auch dann nicht nichtig, wenn er - weil sämtliche Aktionäre nach § 20 Abs. 7 AktG kein Stimmrecht hatten - "stimmlos" gefasst wurde.
Der Volltext ist unter BGH AZ II ZR 30/05 vom 24.04.2006 einzusehen.
WM-Fussballlästerei judizierbar?
"Für Geld, da kannst du alles kaufen, auch Leute, die dem Ball nachlaufen" und es ist vom „kollektiven Enthirnungswahn in unheiliger Allianz der Bierleichen aller Nationen“ die Rede, gemeint ist die Fussball-WM. Der Euphorie-Overload provoziert regelrecht den Widerstand. Im Web feiert er fröhliche Urstände. Wie lassen sich Ballphobisten wieder besser in die Gemeinschaft integrieren, durch Einbürgerungskurse für Fussballabstinenzler?
US-Patentrecht extrem reformbedürftig: Skype mit Klagen konfrontiert
Ziel der Klagen sind wahrscheinlich gewinnträchtige außergerichtliche Einigungen. Sobald ein IT-Unternehmen einen hohen Börsenwert besitzt, genügend hohe Profite erwirtschaftet oder einen finanzstarken Investor im Rücken hat, treten schnell Konkurrenten auf den Plan, die vor Gericht nach einer Beteiligung am Geldsegen suchen. Begünstigt wird das durch das amerikanische Patentrecht, das als extrem reformbedürftig gilt. Insbesondere die Leichtigkeit, mit der Kläger durch das bloße Aufstellen einer Behauptung und einer entsprechenden Verfügung das Geschäft eines Unternehmens regelrecht blockieren können, wird heftig kritisiert. Zumeist führen solche Verfügungen zu schnellen, kostenspieligen Schlagabtauschen vor Gericht.
Datenschutz - Das Sammeln privater Informationen und MySpace
Sammeln privater Informationen: An sogenannten Web 2.0-Angeboten wie MySpace freuen sich viele, am semantischen Web wird bereits gearbeitet - die Euphorie über manche Segnung des Internets dürfte jedoch gebremst werden: Denn diese können auch verstärkt zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und Beziehungsnetzwerken der internet-user genutzt werden. Problematisch sind solche "automatisierten Datenerhebungen" vor allem, weil die im Web veröffentlichten Informationen Personen durchaus nicht immer korrekt darstellten, übertrieben oder schlicht erfunden sind.
Beleidigungen auf internationalem Parkett zulässig oder Prinz Fettnapf und Würstchen
„Ich bin ein knurriger alter Fiesling“ - Manche Männer kommen nur schwer damit klar, dass ihre Frau etwas mehr verdient, ganz anders Prinz Philip, der jetzt seinen 85. Geburtstag feiert: Er trägt sein Schicksal als Gatte der Königin von England vorbildhaft - und mit legendärem Humor. Und immer wird genüsslich abgedruckt, was der Prinz da wieder Irrwitziges von sich gegeben hat - nun zu seinem 85. Geburtstag sogar in einem Buch. Der treffende Titel: "Duke of Hazard" - "Herzog von Risiko". Hier viele köstliche Beispiele.
Friday, June 09, 2006
Kurios: Privat-Fotos aus Rache ins Web gestellt
Ein Mustermieter: Can you Beerlieve It?
Titanic: WM-Verhaltensweisen für Touristen
Kuriose Verhaltensregeln für US-Amerikaner
Steuerverschärfung für Mittelständler
Die Finanzminister von Bund und Ländern planen im Zuge der Erbschaftsteuerreform eine Verschärfung für Personengesellschaften. Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften sollen ab 2007 im Erbfall genauso hoch bewertet werden wie Kapitalgesellschaften. Auch für Personengesellschaften soll dann das so genannte Stuttgarter Verfahren gelten. Nach bisherigem Recht werden Personengesellschaften für die Erbschaftsteuer allein mit den Steuerbilanzwerten angesetzt.
EU-Verfassung: Vor dem EU-Sondergipfel
Schwarzer Humor: Mathematik Abschlussprüfung der Rütli Schule
Demografische Katastrophe abgesagt
Kurios: Von Halssägern, Beamtenfett, Kondomkosten und Plüschtiertötung
Der schlanke Staat will schlanke Beamte/innen! Die Verbeamtung scheitert immer häufiger am Übergewicht, da ist auch die fachliche Qualifikation unwichtig: Seit zwei Jahren steigt die Zahl der Lehrer, die aufgrund ihres Übergewichts nicht verbeamtet werden. Bei einem BMI über 30 steigt das Risiko für Herzinfarkt und Arteriosklerose stark an. Was für mich nicht schwer nachzuvollziehen ist, ...schliesslich ist der steuerzahlende Bürger auch nicht vordergründig an Frühpensionierungen seiner Beamten interessiert, letztlich sind hier jedoch viele Kriterin heranzuziehen, wie der Artikel mit aufzeigt.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) am Donnerstag in Mannheim (AZ: 12 S 748/06) muss das Sozialamt keine weiteren Kosten für Kondome tragen. Das oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg bestätigte damit eine Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts.
Wegen eines zurückgelassenen Plüschtieres wurde gestern Bombenalarm im Jüdischen Museum ausgelöst, Spezialkräfte schossen auf den Teddy...
Laut, großspurig, besserwisserisch, ignorant, materialistisch, arrogant
Globale Demokratiegestaltung - Eine rechtspolitische Ideengeschichte
Das letzte Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts erfuhr eine Neubelebung der wissenschaftlichen Debatte um ein internationales Demokratieprinzip. Dabei hat sich die Diskussion auch auf demokratietheoretischer Ebene in Befürworter einer Global Governance versus Anhänger einer Global Government gespalten, ohne dass dies demokratietheoretisch zu begründen wäre. Ganz im Gegenteil, denn sowohl realpolitische Entwicklungen wie auch die Entstehung eines völkerrechtlichen Demokratieprinzips legen es nahe, dass sich auf globaler Ebene sowohl zivilgesellschaftliche, partizipativ-deliberative Ansätze wie auch repräsentativ-parlamentarische Konzepte als zwei Seiten ein und desselben Prinzips zu verfestigen beginnen. Dieser Artikel möchte mit einem Fokus auf die repräsentativ-parlamentarische Ideengeschichte der häufig vorhandenen Dominanz deliberativer Ansätze zu Gunsten einer ausgeglicheneren Debatte entgegenwirken. Dabei sollen die Entwürfe in ihrer Vielfalt und Kontinuität einen Beitrag liefern für demokratietheoretisch fundierte Ansätze zur Gestaltung globaler Politik in der Gegenwart und Zukunft.
Thursday, June 08, 2006
Schuldrechtsmodernisierung und Europäisches Zivilgesetzbuch
Die Angleichung aber auch die Vereinheitlichung des Rechts der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union schreitet auf allen Ebenen voran. Es gibt Ansätze in den unterschiedlichsten Bereichen. Der Autor des vorliegenden Beitrags beschäftigt sich mit einem Aspekt, der die Zivilrechtliche Vereinheitlichung betrifft. Durch die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers für die "große Lösung" bei der Schuldrechtsmodernisierung (2002) sind sowohl Schwachstellen im Bürgerlichen Recht beseitigt als auch neue geschaffen worden. Am Beispiel des Letztverkäuferregresses wird aufgezeigt, dass für ein einheitliches Europäisches Zivilgesetzbuch hinsichtlich dieses Regelungskomplexes eine ausgewogenere Lösung gefunden werden kann.
Dem Inhalt nach entstammen die Überlegungen einem "kleinen Lösungsvorschlag" aus der damaligen Diskussion über die "richtige" Modernisierung des Schuldrechts. Aus den dargelegten Gründen sind sie indessen - trotz der Entscheidung des deutschen Gesetzgebers für die "große Lösung" - noch immer von Interesse und Relevanz für den fachlichen Diskurs.
Virtuelle Poststelle kommt nach Berlin
Neue Veröffentlichungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin
Ehemalige Geiseln bekommen Millionen-Schadenersatz
Telefon-Hacker verhaftet
Norwegen spricht iTunes schuldig
Kriminologisches Detektivspiel mit echtem Leichenfund
Abschaffung der US-"Todessteuer"?
Millionenklage wegen Babyfoto Jolie-Pitt
Feldzerstörungen von Gentechnikpflanzungen
Schweiz: Terrorzelle aufgedeckt
Strafrecht: Tötungsdelikt mittels Bockwurst
Staatsziel Kultur im Humboldt-Forum-Recht
Jurawitze und -anekdoten
Nachfolgendes kam gerade via e-mail, und zwar mit Hinweis auf eine Seite mit Witzen über Studierende und Profs:
"Meine Herren, die Frauen sind in Jura sowieso immer besser als Sie. Diese Frauen werden Ihre Chefs werden." Später, Prof. fragt eine weibliche Studentin: "Meine Dame, wissen Sie wie man diesen trivialen Sachverhalt löst?" Keine Antwort. "Na ja, Sie sollten wohl auch ein Mann werden, oder?" (Wirtschaftsrecht, Uni-GH-Essen)
"Ihre Argumente sind so schwammig wie Ihr Busen." (Jura, Prof. zu einer Studentin, Uni Bochum)
Prof: "Was finden Sie schlimmer, einen toten Schleyer oder einen freilebenden Terroristen?"
Student: "Einen freilebenden Terroristen." Prof: "Wirklich? Ich bin erschüttert. Wo sind Ihre Ideale, in Ihrem Alter?" (Jura, Uni Marburg)
Professor zur Schwangeren während des mdl. Examens: "Jetzt sind sie schon zu zweit hier und haben dennoch keine Ahnung..." (Rechtswissenschaften, Uni Köln)
Netzeitung: Readers Edition - Leser als Zeitungsredakteure
Wednesday, June 07, 2006
hartaberfair: Beamte - Sparschweine oder Schmarotzer?
Länger arbeiten - weniger verdienen. So was kannten Beamte früher nur aus der Zeitung. Innenminister Schäuble bringt mit seinen Sparplänen die Staatsdiener auf die Straße. Was sollten uns die Beamten noch wert sein?
Seeheimer Kreis: Korrekturforderung bei Föderalismusreform
Menschenunwürdige Zustände in europäischen Gefängnissen
Weitere Vorschläge der Versammlung betreffen die Ersetzung kurzer Freiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit, die Änderung des Umrechnungsschlüssels für Ersatzfreiheitsstrafen, vorzeitige Haftentlassungen, den moderaten Ausbau der nichtmonetären Komponente des Arbeitsentgelts im Strafvollzug, die Halbstrafenverbüßung, eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums beziehungsweise weicher Drogen, die Untersuchungshaftvermeidung, eine Reduzierung der stichtagsbezogenen Gefängnispopulation inkl. Qualitätsverbesserung und damit einer wirksameren Opferprävention (durch Rückfallvermeidung), insgesamt somit die Humanisierung des Strafrechts- und Strafvollzugssystems.
Luxus: Brite kauft Stadt und benennt sie um
Brüssel ermittelt gegen Energiemarkt
Es gehört nicht zum täglichen Geschäft der EU-Wettbewerbsommissarin Neelie Kroes, Razzien zu veranlassen, der Verdacht lautet auf Verletzung europäischen Kartellrechts durch gleichgerichtetes Marktverhalten in der Energiebranche und damit einhergehender Energiepreismaximierung. Diese kommen auch aufgrund anstehender weiterer Expansionsvorhaben ungelegen, derzeit insbesondere in Spanien und Osteuropa.
Zu den Emissionszertifikaten schon in einem früheren Post.
Gysi verliert im Aktenstreit
Humboldt-Forum-Recht: Fabrikation von Recht
Das deutsche Rechtssystem hat qualitative Änderungen seit Ende des 20. Jahrhunderts erfahren. Woher kommt unser Recht heute? Einerseits: Findet eine Aufweichung unserer (einheitlichen?) Rechtsordnung durch Kontakt mit EU und UNO statt? Andererseits: Gibt es außerjuristische Einflüsse wie Sicherheitsbestreben nach 9/11, wirtschaftliche Leitideen oder Traditionen, die auf das Empfinden der Rechtsgemeinschaft einwirken? Droht die Rechtsfindung einen solchen Wandel nachzuvollziehen, gar über eine Renaissance von Generalklauseln?
Finden Sie Antworten auf solche Fragen und regen Sie zur Diskussion an. Beziehen Sie einen expliziten Standpunkt, betrachten Sie das Thema aus ungewöhnlicher Perspektive und verlassen Sie mutig eingetretene Pfade.
Die besten Beiträge erscheinen bei Humboldt Forum Recht und werden prämiert mit: 750,- Euro für den ersten, 450,- Euro für den zweiten und 300,- Euro für den dritten Platz. Für die Plätze 4-10 werden attraktive Sachpreise vergeben. Die Preisverleihung findet im Rahmen eines festlichen Empfangs mit der Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte Zypries, in Berlin statt.
Die Beiträge müssen bis zum 01. Dezember 2006 beim HFR eingegangen sein, weitere Informationen gibt es unter Humboldt-Forum-Recht.
Der diesjährige Wettbewerb wird von den Sponsoren Bundesanzeiger Verlag, Nomos, juris, Spiegel und Techniker Krankenkasse unterstützt.
Das ist doch für den juristischen Nachwuchs mal eine willkommene Abwechslung im Unialltag, eine tolle Möglichkeit das eigene Budget mittels Intellekt und Kreativität aufzubessern und vielleicht schon bald seine erste Publikation vorweisen zu können.