Linksfraktionschef Gysi wollte die Herausgabe von Akten aus der DDR-Zeit gerichtlich verhindern, das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage nun ab. Da Gysi zum Zeitpunkt der Erstellung eine relative Person der Zeitgeschichte war, entspricht die Aktenherausgabe den Anforderungen des Stasi-Unterlagengesetzes, die Behörde sei zur Freigabe der betreffenden Dokumente sogar verpflichtet. Auch der Antrag des Spiegel hält sich nach Auffassung des Gerichts im Rahmen des gesetzlichen Verwendungszweckes.
Wednesday, June 07, 2006
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