Saturday, June 10, 2006

BGH: Bereicherungsanspruch der Bank gegen Gläubiger bei Einzugsermächtigung

Im Einzugsermächtigungsverfahren kann der Schuldnerbank, die den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastet, auf dessen Widerspruch aber wieder gutgeschrieben hat, ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger zustehen. Der Volltext ist unter BGH AZ XI ZR 220/05 vom 11.04.2006 einsehbar.

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