Sunday, June 04, 2006
Einstweilige Verfügung gegen Premiere
Das LG Hamburg erliess gegen Premiere auf Antrag des Unternehmens Arena eine einstweilige Verfügung. Premiere wird wettbewerbswidrige Werbung vorgeworfen, da es in seinen Werbebotschaften nicht klar herausstellte, dass sich die Empfangbarkeit der Fussballbundesliga 2006/07 auf das Internet beschränkt, beim Nutzer ist dafür ein DSL-Anschluss erforderlich. Arena hatte zuvor die Live-Rechte für 200 Mio. Euro und drei Jahre erworben.
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